Was Sie erwartet:
Am HofRaum wird Ihnen eine professionelle Begleitung im Zuge von Besuchskontakten angeboten, die es unter anderem ermöglicht, den Kontakt zwischen Ihrem Kind und den kontaktberechtigten Personen aufrechtzuerhalten und zu fördern, sowie eine sichere und unterstützende Umgebung für alle Beteiligten zu schaffen.
Für die Besuchskontakte am HofRaum steht Ihnen entweder ein eigens dafür ausgestatteter, großzügiger Raum zur Verfügung oder der Kontakt findet außerhalb auf den Bedürfnissen & Wünschen des betroffenen Kindes auswählten Standorten statt.
Es werden gemeinsam Parameter festgelegt, die unter anderem bestimmen, ob der Kontakt entweder ganz oder teilweise von einer Fachkraft begleitet wird. Ob es zu einer Moderation während des Kontakts von Seiten der Fachkraft kommt, wie die Übergabe für alle Beteiligten bestmöglich vollzogen werden kann und vieles mehr.
Der Kontakt außerhalb unserer Einrichtung kann auf Spielplätzen, in Schwimmbädern oder an vielen anderen Wunschorten unter Absprache mit den Kontaktbegleitern stattfinden, sofern die Sicherheit und das Wohl des Kindes gewährleistet werden können.
Der HofRaum
Wir alle haben unsere Eigenheiten.
Wir alle sind individuell.
Wir alle haben unsere Fehler, unsere Herausforderungen.
Meistens schaffen wir es alleine mit diesen umzugehen.
In anderen Zeiten holen wir uns Unterstützung.
In Familien kommen die verschiedensten Menschen und all ihre individuellen Eigenheiten zusammen. Voraussetzungen, die nur davon schreien, dass ein Miteinander herausfordernd ist.
Wichtig ist zu wissen, dass wir mit unseren Herausforderungen nie alleine sind.
Unser Ziel ist es die gegebenen Situationen zu nehmen und gemeinsam, einen für uns alle würdigen Rahmen zu schaffen.
Ein Rahmen & Raum in dem unsere Kinder eine sorgenfreie Zeit erleben, eine Zeit an die sie sich gerne erinnern.
Ein Rahmen & Raum in welchem es möglich ist, positive Beziehungen aufzubauen, zu erweitern und zu stärken.
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Mein Name ist Christopher Zlomek.
Ich habe mich mit 19 Jahren dazu entschieden, mein Leben dem Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen zu widmen.
Nach mehr als 10 Jahren Arbeit mit Kindern, davon 6 nach abgeschlossenen Masterstudium als Volksschullehrer, habe ich diesen Verein gegründet, um Kindern und Jugendlichen eine Besuchsbegleitung zu ermöglichen.
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Begleitete Kontakte sind ganzjährig von:
Montag bis Freitag zwischen 14:00 – 19:00Uhr möglich
sowie
Samstag & Sonntag zwischen 09:00-19:00Uhr.
Telefonisch bin ich täglich für Sie zwischen 14 &18Uhr unter folgender Telefonnummer erreichbar:
0665 67222380
Sonst können Sie mir jederzeit eine Mail senden:
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Auf knapp 30m² finden Sie für Kinder leicht zugänglich und sortiert
angesagtes Spielzeug verschiedenster Hersteller inklusive einer Spielküche
über 100 Bücher zu verschiedensten Themen
eine große Auswahl unterschiedlichster Karten- und Brettspiele
Baumaterialien
kreatives (Bastel-)Material
Bewegungsmaterialien
pädagogisches Material
für die verschiedensten Altersstufen und Geschlechter.
Sowie:
mehrere Sitz- & Rückzugsmöglichkeiten, die den Bedürfnissen Ihres Kindes angepasst werden können.
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Ausgangspunkt stellen separate Einzelgespräche mit jedem Elternteil dar.
Im Zuge dieser Gespräche werden die individuellen Ausgangssituation eruiert, und daraus Ziele und Maßnahmen eine für alle Beteiligten erfolgreiche Kontaktbegleitung abgeleitet.
Im Zuge dessen werden
Vereinbarungen getroffen, zu dessen Einhaltung sich beide Elternteile verpflichten.
Gleichzeitig werden Termine gemäß gerichtlicher Vorgaben, mit Rücksicht auf Kindergarten- und Schulzeiten sowie den Arbeitszeiten beider Elternteile vereinbart.
Bei diesen Gesprächen ist Ihr Kind NICHT anwesend.
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Unser aller Ziel ist es, dass sich Ihr Kind wohl fühlt.
Dadurch ist es von enormer Bedeutung, dass Ihr Kind auch ein Vertrauen zum Kontaktbegleiter aufbaut.
Gleichzeitig ermöglicht es dem Kontaktbegleiter Ihr Kind näher kennenzulernen, um den Rahmen der darauffolgenden Besuchskontakte, den Wünschen aber auch Sorgen Ihres Kindes entsprechend anpassen zu können.
Dies ist das Ziel dieses Treffens.
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Wie bereits erwähnt werde die Termine werden gemäß gerichtlicher Vorgaben, mit Rücksicht auf Kindergarten- und Schulzeiten sowie den Arbeitszeiten der Eltern vereinbart.
Bitte bedenken Sie, dass nur die im Beschluss oder der Vereinbarung genannten Personen kontaktberechtigt sind. Wir bitten daher um Verständnis dass keine weiteren Begleitpersonen am HofRaum erlaubt sind.
Die Kontakte finden ab dem Alter von drei Jahren ohne betreuenden Elternteil statt.
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Je nach Bedarf sind Gespräche mit Ihrem Kind bzw. Ihnen selbst zwischen den einzelnen Kontakten möglich, um unter anderem Vereinbarungen anzupassen.
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Sofern gewünscht ist ein Gespräch nach dem Ende unserer Zusammenarbeit möglich, um unter anderem das weitere Vorgehen zu besprechen, Vereinbarungen zu treffen, …
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Entsprechend dem „Prinzip der räumlichen Trennung der Eltern“, findet eine sogenannte versetzte Übergabe statt. Dabei trifft der kontaktberechtigte Elternteil zuerst ein.
Der betreuenden Elternteil mit dem Kind 15 Minuten später.
Dies stellt sicher, dass die Übergabe konflikt- und störungsfrei erfolgt.
Sofern keine keine einstweilige Verfügung vorliegt, eine problemlose Übergabe möglich ist und somit das Wohl des Kindes gesichert ist, kann von der versetzten Übergabe Abstand genommen werden.
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Nach Einholung des Einverständnisses beider Elternteile oder nach Anordnung durch das Gericht ist es möglich, dass es nur zu einer “Übergabe” von Seiten des Kontaktbegleiters kommt. Während des Kontakts ist der Kontaktbegleiter somit nicht mehr anwesend UND die Kontaktzeit findet außerhalb des HofRaums statt.
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Nach Aufforderung durch das Gericht oder das Jugendamt, unter anderem im Zuge von besonderen Vorkommnissen und bei Abbruch bzw. Abschluss der Kontaktbegleitung wird ein Bericht von Seiten des HofRaums verfasst.
Die Kosten sind von den Eltern zu gleichen Teilen zu bezahlen und belaufen sich nach dem sonstigen Stundensatz € 80,–.
Eine Förderung für die Verfassung eines Berichtes ist NICHT möglich.
Gefördert, selbst bezahlt oder im Auftrag der Kinder & Jugendhilfe
Begleitete Kontakte können entweder vom Gericht angeordnet, vom Jugendamt empfohlen oder von den Eltern vereinbart werden.
Eine Förderung der Kosten ist von Seiten des Sozialministeriums möglich. Dies ist von den Einkommensverhältnissen des kontaktberechtigten Elternteils abhängig.
Näheres dazu finden Sie anschließend.
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Durch die vom Sozialministerium geförderten Besuchsbegleitung ist es einkommensschwachen kontaktberechtigten Elternteilen und ihren nicht im selben Haushalt lebenden Kindern möglich, persönliche Kontakte möglichst ohne Kosten wahrzunehmen.
Genaueres Können Sie unter dem offiziellen Link vom Bundesministerium zum Thema „Besuchsbegleitung“ nachlesen:
Besuchsbegleitung für Elternteile in Österreich
Voraussetzungen für eine Förderung von Seiten des Sozialministeriums:
Die kostenlose Inanspruchnahme ist seit 1. Jänner 2010 an eine Einkommensgrenze gebunden (siehe hier: Einkommensgrenzen - Stand Mai 2026). Diese bezieht sich auf das Einkommen des kontaktberechtigten Elternteils.
Für die Förderung muss ein gerichtlicher Beschluss, ein Protokoll oder eine Vereinbarung vorgelegt werden.
Das betroffene Kind darf das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Der Zeitraum ist grundsätzlich auf ein Jahr und 40 Stunden begrenzt.
In Härtefällen (psychisch oder physisch beeinträchtigte kontaktberechtigte Elternteile und/oder Kinder) kann der Zeitraum auf auf zwei Jahre und 80 Stunden erweitert werden.
Bitte bedenken Sie!
der Bericht:
Berichte werden im Auftrag des Gerichtes oder der Kinder- und Jugendhilfe , bei besonderen Vorkommnissen oder bei Abbruch/Abschluss erstellt.
Da es keine Fördergelder für die Erstellung der Berichte gibt, wird der Aufwand mit einem Stundensatz von € 80,– verrechnet und ist zu gleichen Teilen von den Eltern zu bezahlen.
Die Kaution:
ist VOR Beginn der Begleitung von JEDEM Elternteil zu hinterlegen.
kann für die Erstellung eines Berichtes an das Gericht verwendet werden.
kann für nicht rechtzeitig abgesagte Termine verwendet werden.
muss bei Inanspruchnahme (siehe 2. & 3.) wiederaufgefüllt werden, um weiterhin einen begleiteten Kontakt zu ermöglichen.
wird innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des begleiteten Kontakts zurückbezahlt, SOFERN sie nichts in Anspruch genommen wurde.
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Die Art des “selbst bezahlten Besuchskontakt” richtet sich an kontaktberechtigte Personen, deren Einkommen über der Einkommensgrenze (siehe “geförderter Besuchskontakt”) liegt, deren Förderstunden (40h) ausgeschöpft, und/oder deren Förderzeitraum (1 Jahr) vorbei ist.
Auch in diesem Fall ist das Alter des betroffenen Kindes oder Jugendlichen mit dem vollendeten 15. Lebensjahr begrenzt.
Die Kosten belaufen sich bei:
80,00€/Stunde
Diese Fallen bei folgenden Dingen an:
Gespräche
Erstkontakt MJ
Kontakte
Übergabezeit zum begleiteten Kontakt/versetztes Kommen und Gehen jeweils 15 Minuten (also gesamt 30min bzw. 1/2h)
Übergabe zum unbegleitetem Kontakt jeweils 30min pro Übergabe
Verfassen von Berichten
Zusätzlich hat auch im Falle eines „selbst bezahlten Besuchskontakts“ jedes Elternteil eine Kaution von 160,00€ zu leisten.
Die Kaution:
ist VOR Beginn der Begleitung von JEDEM Elternteil zu hinterlegen.
kann für die Erstellung eines Berichtes an das Gericht verwendet werden.
kann für nicht rechtzeitig abgesagte Termine verwendet werden.
muss bei Inanspruchnahme (siehe 2. & 3.) wiederaufgefüllt werden, um weiterhin einen begleiteten Kontakt zu ermöglichen.
wird innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des begleiteten Kontakts zurückbezahlt, SOFERN sie nichts in Anspruch genommen wurde.
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Kinder die in einer Pflegefamilie oder in einer Wohngemeinschaft wohnen, haben das Recht auf persönlichen Kontakt mit den leiblichen Eltern.
Die Kontakte sollen möglichst selbst organisiert bzw. im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe stattfinden.
Ist dies nicht möglich, wird der Auftrag zur Organisation und Durchführung der begleiteten Kontakte von der Kinder- und Jugendhilfe an HofRaum übergeben.
Zu allererst kommt es zu den Erstgesprächen mit den Pflegeeltern und dem kontaktberechtigten Eltern/teilen. Erst dann findet wie sonst der Erstkontakt mit den Kindern statt.
Anschließend werden die begleiteten Kontakte, meinst ein Mal pro Monat, durchgeführt.
Die Kosten werden hier zur Gänze von der Kinder- und Jugendhilfe übernommen.
Bei Unterbringung der betroffeneren Kinder und Jugendlichen in einer Wohngemeinschaft sind spezielle Vereinbarungen möglich.
Termine
Montag bis Freitag zwischen 14:00 – 19:00Uhr
sowie
Samstag & Sonntag zwischen 09:00-19:00Uhr.
Es wird versucht so gut wie möglich auf Ihre individuelle Situation einzugehen.